Erklärung zur Barrierefreiheit - Brandenburgischer IT Dienstleister (ZIT-BB)

Stand: 13.05.2024

Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden hierzu entsprechende Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://hass-melden.brandenburg.de.

Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:
WCAG 2.1 Stufe AA

Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern nachfolgende Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Einschränkungen durch die Verwendung von Standardsoftware
Dieses Portal basiert auf der Standardsoftware Liferay Portalsystem, im folgenden "Portalsoftware" genannt. Nachfolgend aufgeführte Barrieren der Portalsoftware können nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand verringert werden.

Nicht-Text-Inhalt:
Es kann vorkommen, dass einige grafische Bedienelemente keine Alternativtexte haben. Zum Beispiel kleine Grafiken neben Hyperlinks.

Informationen und Beziehungen:
Dynamisch generierte Tabellen weisen nicht in jeder Spalte eine Überschrift auf.

Sichtbarer Fokus:
Das Bedienelement welches den Fokus hat, kann ggf. nicht immer deutlich genug hervorgehoben werden, da die Fokussteuerung durch die Portalsoftware übernommen wird.

Beschriftung im zugänglichen Namen:
Die sichtbaren Namen einiger Elemente können teilweise von Namen des Elements im Markup abweichen.

HTML-Syntax:
Der HTML-Code wird dynamisch erzeugt, dabei kann es vorkommen, dass der HTML-Code nicht immer zu 100% Syntaxkonform ist.

 

Bewertungsmethoden

Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hat die Barrierefreiheit dieser Website anhand einer Selbsteinschätzung bewertet.

 

Rückmeldung und Kontakt

Sind ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten dieses Webangebotes aufgefallen? Dann melden sie sich bei uns.
Sie können dafür das Kontaktformular zur Barrierefreiheit nutzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kontaktformular keine Erklärungen, Anträge oder Anzeigen in Rechtssachen abgegeben oder entgegen genommen werden.

Insbesondere findet keine Rechtsberatung durch die Staatsanwaltschaften statt. Auch sind E-Mails nicht geeignet, eine Frist zu wahren. Zur Kontaktaufnahme für Erklärungen, Anträge oder Anzeigen in Rechtssachen sind ausschließlich die für die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg angegebenen Adressen, Telefon- oder Faxnummern zu verwenden.

Sie können auch per Post Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit der Webseite an folgende Adresse mitteilen:

​​​​​​​Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
-IT- Stelle-
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
 

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Ministerium für Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-5014
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de